Die nächste Sitzung der Gartzer Stadtverordneten findet erst am 20. Februar 2020 statt!

Veröffentlicht am 18 November 2019


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Daher war es meiner Meinung nach notwendig, dass sich die Gartzer Stadtverordneten noch in diesem Jahr über folgende wichtige Punkte einigen:

  1. Eintragung einer Baulast für den Turnhallen-Neubau

    Für den Neubau der Turnhalle im Zuge der energetischen Sanierung der Grundschule ist es erforderlich, zugunsten der Stadt eine Baulast auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück eintragen zu lassen.

    Nach Aussagen des planenden Architekten hat sich die Errichtung der neuen Turnhalle um vier Meter verschoben.

    Es kann deshalb mit dem Neubau der Turnhalle nicht begonnen werden, bevor das Nachbargrundstück von der Stadt Gartz erworben wurde oder eine Abstandsflächenbaulast eingetragen wurde.

    Der Neubau der Turnhalle ist nach Aussagen des planenden Architekten der erste Schritt bei der energetischen Sanierung der Grundschule.

    Daher benötigt das Amt einen Beschluss über die Eintragung einer Abstandsflächenbaulast, damit sich der Beginn der Bauarbeiten nicht noch weiter verzögert.

  2. Gehweg Heinrichshofer Straße

    Die Stadt haftet für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Gehwege nicht instand gehalten werden.

    Ein Rollstuhlfahrer ist aufgrund von Schäden auf dem Gehweg der Heinrichshofer Straße umgekippt und benutzt deshalb nun mit seinem Rollstuhl die Fahrbahn.

    Die Kosten für einen grundhaften Ausbau des Gehweges wären sehr teuer.

    Daher sollte die Gelegenheit genutzt werden, wenn die Fahrbahn der Heinrichshofer Straße als Umleitung für die Vollsperrung der B2 hergerichtet wird und die seitlichen Entwässerungsmulden hergestellt werden, den Gehweg durch einen wenige Zentimeter dünnen Bitum-Überzug kostengünstig wieder nutzbar zu machen.

  3. Verkehrsberuhigende Maßnahme vor dem Eiscafe Oderblick

    An der Oderpromenade könnte kostengünstig ein sog. fahrdynamisch wirksamer Einbau (eine Schwelle) zur Verkehrsberuhigung errichtet werden.

    Diese Schwelle soll zur Geschwindigkeitsreduktion des Kfz-Verkehrs dienen.

    Sie stellt im Vergleich zu einer Entwidmung der Straße oder einer Durchfahrtsbeschränkung den geringsten Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit der Anwohner und Verkehrsteilnehmer dar.

    Das Erlangen des Einverständnisses der zuständigen Verkehrsbehörde hat sich als äußerst langwierig herausgestellt.

    Das Amt benötigt daher einen Beschluss der Stadtverordneten, um darlegen zu können, dass eine verkehrsberuhigende Maßnahme an dieser Stelle als dringend gesehen wird.

  4. Ausschreibung des Pachtvertrages Marina

    Der Pachtvertrag über die Marina Gartz sollte so rechtzeitig ausgeschrieben werden, dass ein neuer Betreiber zum Beginn der Saison 2020 vertraglich zum Betrieb der Marina verpflichtet wird.

  5. Änderung Entschädigungssatzung vom 18.11.2014

    § 5 Absatz 1 der Satzung über die monatliche Entschädigung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in Höhe von 300 € wird ersatzlos gestrichen.

    Es wird eine Vorschrift eingefügt über die monatliche Entschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters in Höhe von 600 €; zahlbar rückwirkend ab dem 6. Juni 2019.

  6. Abschluss eines Gestattungsvertrages mit ENERTRAG Netzinfrastruktur GmbH und Stadtwerke Schwedt

    Die Firma ENERTRAG und die Stadtwerke Schwedt benötigen die Gestattung, auf insgesamt 29 Metern ein elektrisches Leitungssystem (110 kV Erdkabel bestehend aus drei Einleiterkabeln und zwei Leerrohren für Kommunikationsleitungen) zu verlegen, zu betreiben, unterhalten, reparieren, erneuern, ertüchtigen, ergänzen und entfernen.

    Um die erforderlichen notariellen Beurkundungen in die Wege leiten zu können, benötigt das Amt einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordneten zum Abschluss des Gestattungsvertrages.

Im Anhang ein Foto der Tagesordnung für die Sitzung der Gartzer Stadtverordneten am Donnerstag, den 5. Dezember 2019 mit den Punkten, die unser Amtsdirektor, Frank Gotzmann, einzig für nötig befand, mit den Stadtverordneten zu beraten und zu beschließen