Gib niemals auf - höchstens einen Brief!

Veröffentlicht am 26 January 2022

Unter diesem Motto von Heinz Erhardt möchte ich ein paar Beispiele veröffentlichen um den Lesern ein wenig zu zeigen, wie der Gartzer Amtsdirektor seit meinem Amtsantritt agiert, weil ich nicht zu seinen Wunsch-Bürgermeistern gehöre.

Gleich nach meinem Amtsantritt erfahre ich, was Sache sein wird, falls ich es wagen sollte Unterlagen der Stadt Gartz einsehen zu wollen. Möglich ist so eine Einsicht in Unterlagen nach Ansicht des Amtsdirektors nur, wenn ich mein „…Begehren unter Darlegung des konkreten Anlasses begründe…“ Dabei habe ich es „…hinzunehmen, dass während der Akteneinsicht ggfs. Mitarbeiter der Verwaltung anwesend sind… …Kopien sind nicht gestattet…“


Am 13. Februar 2020 nach 15 Uhr ist ein Schreiben des Amtsdirektors wortlos im Briefkasten eingeworfen worden, mit dem ich Akteneinsicht erhalte. Und zwar „…am 13. Februar 2020 um 17 Uhr…“ Offensichtlich empfindet der Amtsdirektor mich als Störenfried des „…kommunalen Friedens in Gartz…“ weshalb er mich schriftlich „…darauf hinweisen muss, zukünftig keine Unwahrheiten mehr zu verbreiten...“ Welche Unwahrheiten das sein sollen, weiß ich genauso wenig wie wohl der Amtsdirektor selbst.


Auf meine Nachfragen zu welchen Preisen Bauarbeiten durchgeführt werden, ob deren Finanzierung geklärt ist und warum die gewählten Vertreter der Stadt Gartz nach Ansicht des Amtsdirektors kein Mitspracherecht haben, reagiert der Amtsdirektor besonders ungehalten und erwartet offensichtlich allen Ernstes, dass ich mich an „…Putz- und Malerarbeiten…“ des Christian Tkocz im Rathaus beteilige.


Wenn ich - unter Aufsicht - zu einem allein vom Amtsdirektor festgesetzten Tag und Uhrzeit, im Amt Unterlagen einsehen darf, ist auffälliger Weise die Rechnung nicht da, welche die Stadt Gartz bezahlen musste für ein 60 Seiten umfassendes Verkehrswertgutachten über den Kanonenschuppen. Aber am gleichen Abend in einer Sitzung weiß der Amtsdirektor, dass dieses umfangreiche Verkehrswertgutachten, das er natürlich wieder ohne Beschluss der Stadtverordneten in Auftrag gegeben hat, nur „…392,70 € kostete…“ Das ist mal ein günstiger Freundschaftspreis.


Auf meinen Antrag auf Genehmigung der Durchführung eines zweitägigen Stadtfestes am 2. und 3. Oktober 2021 erhalte ich zur Antwort, dass „…man davon ausgeht, dass der Stadt keine Kosten entstehen werden...“ Gleich, wie oft ich nachfrage, wie das zu verstehen sei, war es mir nicht möglich, noch irgendeine andere Information, Aufklärung oder Auskunft des Amtes zu erhalten.


Auf meine Frage nach dem Termin der nächsten Sitzung der Gartzer Stadtverordneten, erhalte ich zur Antwort, dass es „…an der Zeit wäre, mich besser zu belesen…“ da ich mich angeblich „…mit inhaltlosen Emails…“ an das Amt wende. „…Wichtigere Angelegenheiten müssen liegenbleiben, da man sich mit haltlosen Anschuldigungen auseinandersetzen müsse...“ Übrigens: Die für den 18.11.2021 vorgesehene Sitzung fand, ohne Angabe von Gründen seitens des Amtes, nicht statt. Ein paar Tage später wurde ich ins Amt gerufen um die - wie immer unter ständigem Verstoß gegen die brandenburgische Kommunalverfassung - allein vom Amtsdirektor angefertigte Einladung für eine Sitzung am 25.11.2021 zu unterschreiben.


Sitzungskalender werden mir vom Amt – auch auf Bitten - nicht überlassen. Sitzungstermine wurden noch nie mit mir abgesprochen. Ins Amt werde ich nur gerufen, um die kommunalverfassungswidrig, ohne meine Mitarbeit, gefertigten Einladungen zu unterzeichnen.


Kurz vor einer Sitzung bekomme ich die Unterlagen per Post oder von einem Amtsmitarbeiter in den Briefkasten eingeworfen. Selbst mitnehmen durfte ich die Unterlagen bisher noch nie. Wenn ich die Unterlagen dann zum ersten Mal sehe, durchlese und feststelle, dass eine Verwechslung vorliegen muss, da es nicht sein kann, dass in einer Sitzung ein Grundstück für die Stadt erworben werden soll, welches der Stadt schon seit vielen Jahrzehnten gehört, dann schreibt mir der Amtsdirektor seine Einschätzung der Eigentumslage an dem Grundstück der Gemarkung Flurstück sogar doppelt.