Veröffentlicht am 2 June 2022
Damit Sie sich hierzu selbst eine Meinung bilden können, schildere ich Ihnen ein Beispiel von vielen.
Am 20. April erhielt ich einen Anruf vom Amt, ob ich „rüberkomme, die Einladungen unterschreiben“. Auf meine Frage, welche Einladungen gemeint sind, erhielt ich zur Antwort „Für die nächste Sitzung.“ Es war bis zu diesem Moment - wie immer - weder Sitzungstermin, Sitzungsort noch eine Tagesordnung mit mir abgesprochen worden. Aber das Schloss für die Tür zum Sitzungssaal im Rathaus war zwischenzeitlich wieder ausgetauscht worden, ohne mir Bescheid zu geben. Auf meine nächste Frage, wann denn eine Sitzung sein soll, erfuhr ich: "Am 28. April. Die Einladungen müssen jetzt raus, wegen der Ladungsfrist."
Wie dem Gartzer Amtsdirektor als Chef des Standesamtes sicherlich bekannt war, feierte ich am 27. April meinen fünfzigsten Geburtstag. Wie aus meinen veröffentlichten Aktivitäten sicherlich auch bekannt war, nahm ich am 28. April mit Gartzer Jugendlichen am "Zukunftstag Brandenburg 2022" in Oderberg teil.
Ich schlug daher vor, die Sitzung eine Woche später, am 5. Mai oder am 19. Mai durchzuführen. Die Mitarbeiterin fand das gut und bat um Übersendung einer entsprechenden Mail. Leider habe ich auf meine Vorschläge dann keine Antwort mehr vom Amt erhalten. Die Tagesordnung, die ja bereits existiert haben muss, wurde mir - trotz mehrfacher Bitten - nicht übersandt. Vielmehr wurde ich aufgefordert, an einem Tag, an dem ich nicht in Gartz war, bis 15.30 Uhr ins Amtsgebäude zu kommen und mir die Tagesordnung zu holen. Und das im Zeitalter von WhatsApp und Mail! Auch der erbetene Sitzungskalender und ein passender Schlüssel für den Sitzungssaal wurden mir bis heute nicht vom Amt überlassen. Ebenso fehlen Entwürfe von Niederschriften zurückliegender Sitzungen. Solche Entwürfe von Niederschriften vorangegangener Sitzungen sollen mir normalerweise rechtzeitig vor der nächsten Sitzung zur Durchsicht überlassen werden.
Obwohl das normale Prozedere zur Einberufung einer Sitzung dem Amtsdirektor bekannt ist, schrieb ich ihm am 10. Mai:
„Es war Ihnen nicht möglich, mir mitzuteilen, ob am 5. oder am 19. Mai 2022 eine Stadtverordnetenversammlung in Gartz durchgeführt werden kann. Trotz mehrfacher Bitten überließen Sie mir keine Tagesordnung der nächsten SVV. Daher fordere ich Sie auf:
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen“
Sie werden es nicht glauben, als ich mich tags darauf nicht in Gartz befand, erhielt ich einen Anruf, ich solle nun rüberkommen und die Einladungen für die Sitzung am 19. Mai unterschreiben, damit die Ladungsfrist eingehalten werden kann.
Dass dieses Vorgehen des Amtes gegen alle Vorschriften der Kommunalverfassung verstößt, brauche ich wohl nicht ausführen.
Es ändert sich aber nichts.
Es ist jedes Mal das Gleiche.
Nun wird verbreitet, es fänden keine Sitzungen in Gartz statt, weil ich mich weigere, die Einladungen zu unterschreiben.
Selbstverständlich werden die höheren Behörden, insbesondere die Kreisverwaltung in Prenzlau als Aufsichtsbehörde, hierüber von mir informiert.
Noch viel wichtiger ist es mir aber, dieses ganze Geschehen einmal interessierten Bürger*innen und Leser*innen zur Kenntnis zu geben.
Ihre
Inge Reppenhagen