Veröffentlicht am 19 November 2022
Am 8.11.2022 wurde ich von unserem Amt aufgefordert, die Einladungen für eine Sitzung der Stadtverordneten am 17.11. 2022 zu unterschreiben.
Am 12.11.2022 erhielt ich die Unterlagen (siehe Fotos) zum Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfond gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zur Durchführung einer notwendigen und unabweisbaren Investitionsmaßnahme an der Grundschule Gartz (Oder)“.
Die Stadt Gartz hat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Einnahmen zu erzielen, damit sie weiteres Geld für die Sanierung der Grundschule erhält. Das heißt für mich, dass die Gartzer Bürger künftig noch höhere Gebühren, Entgelte und Beiträge zahlen sollen.
Aus den erhaltenen Unterlagen ergaben sich für mich noch Fragen, die ich am 14.11.2022 beim Amt einreichte.
Antworten erhielt ich auf diese Fragen nicht.
In der Sitzung am 17.11.2022 war ich für den Amtsdirektor „eine Einzelne, die nicht in der Lage ist, einfache Sachverhalte zu erfassen“.
Die Stadt Gartz geht jedoch sehr weitgehende Bindungen ein, ohne dass den Stadtverordneten die Einzelheiten aus den o.g. Schreiben, Bescheiden, Tabellen usw. bekannt sind. Die mit der Geldzuweisung einhergehenden Bindungen sind für mich nicht vollständig überschaubar. Da es mir nicht möglich ist, mir den erforderlichen Überblick zu verschaffen, habe ich mich bei der Abstimmung über die Geldzuweisung der Stimme enthalten.
Bei der einzigen Sitzung des Gartzer Amtsausschusses im Jahr 2021 schlug ich vor, kein neues Amtsgebäude für 8 Millionen Euro in Gartz zu errichten, sondern die hohe Geldrücklage des Amtshaushaltes abzubauen und das Geld der Stadt und den Gemeinden wieder zurück zu geben, damit sie ihre eigenen Projekte finanzieren können, insbesondere in Gartz die Sanierung der Grundschule und in Casekow den Bau der Kita.
Die Kämmerin antwortete mir auf dieser Sitzung, dass das theoretisch möglich sei, dass das aber niemand möchte.
Per Brief und per Mail fragte ich die Kämmerin im Mai 2022:
“Es wurde eine Sonderfahrt mit einer Dampflok von Berlin nach Stettin ausgeschrieben von der Vergabestelle: Frank Gotzmann , Erfüllungsort: Tantow.
Werden die Kosten dieser Dampflokfahrt von der Gemeinde Tantow getragen oder wird der Amtshaushalt damit belastet? Wenn letzteres der Fall sein sollte, drängt sich die Frage auf, inwieweit die Finanzierung einer Dampflokfahrt amtswichtig ist, während die Finanzierung der Energetischen Sanierung der Grundschule - trotz Amtsrücklagen in Millionenhöhe - nicht als amtswichtig eingeordnet wird.”
Eine Antwort erhielt ich nicht.
Ihre
Inge Reppenhagen