Wenn es Geld gibt

Veröffentlicht am 19 November 2022

Am 8.11.2022 wurde ich von unserem Amt aufgefordert, die Einladungen für eine Sitzung der Stadtverordneten am 17.11. 2022 zu unterschreiben.

Am 12.11.2022 erhielt ich die Unterlagen (siehe Fotos) zum Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfond gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes zur Durchführung einer notwendigen und unabweisbaren Investitionsmaßnahme an der Grundschule Gartz (Oder)“.

Die Stadt Gartz hat alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Einnahmen zu erzielen, damit sie weiteres Geld für die Sanierung der Grundschule erhält. Das heißt für mich, dass die Gartzer Bürger künftig noch höhere Gebühren, Entgelte und Beiträge zahlen sollen.

Aus den erhaltenen Unterlagen ergaben sich für mich noch Fragen, die ich am 14.11.2022 beim Amt einreichte.

  1. Wieso wurden im Antrag der Stadt Gartz der Name und die Telefonnummer der Ansprechpartnerin im Amt Gartz (Oder) sowie der Name des Amtsdirektors und der Kämmerin geschwärzt?
  2. Wieso wurde der Beschluss über die weitere Geldzuweisung für die Sanierung der Grundschule, der ja auch die Finanzen der Gartzer Ortsteile betrifft, nicht auf die Tagesordnung gesetzt zu den Ortsbeiratssitzungen in Gartz, Hohenreinkendorf, Geesow und Friedrichsthal, die am 15.11.2022 stattfanden?
  3. Laut Schreiben des Ministeriums wurde der Antrag der Stadt auf weiteres Geld für die Sanierung der Grundschule am 5.7.2022 und am 14.6.2022 präzisiert. Wieso werden diese beiden Präzisierungen den Gartzer Stadtverordneten nicht zur Kenntnis gegeben? Die darin genannten Daten, Zahlen oder Fakten sind bestimmt sehr interessant für die Stadtverordneten und für die Bürger.
  4. Laut Schreiben des Ministeriums gibt es bereits einen Fördermittelbescheid vom 14.6.2022. Die Stadtverordneten kennen diesen Fördermittelbescheid nicht. Die Stadt ist selbstverständlich auch an alle Vorgaben und Bedingungen dieses Fördermittelbescheides gebunden. Wieso wird der Fördermittelbescheid vom 14.6.2022 den Gartzer Stadtverordneten nicht zur Kenntnis gegeben?
  5. Offenbar hat das Amt Gartz für die Stadt Gartz beim Ministerium eine Kostenverfolgungstabelle eingereicht. Laut dieser Tabelle sollen die Kosten für die Sanierung der Schule ohne Ausstattung und ohne Außenanlagen 7.824.017,72 € betragen. Das Amt saniert die Grundschule in Gartz im Auftrag der Stadt Gartz und ist daher den Stadtverordneten rechenschaftspflichtig. Wieso wird so eine Kostenverfolgungstabelle den Gartzer Stadtverordneten nicht zur Kenntnis gegeben?
  6. Gemäß Schreiben der Stadt vom 9.8.2021 sind einige Kostengruppen, Leistungsphasen und Planungsleistungen für die Sanierung der Grundschule noch nicht beziffert. Wie hoch werden denn die Kosten für die Sanierung unserer Grundschule zum Schluss sein?
  7. Im Schreiben der Stadt vom 9.8.2021 wird ein Zuweisungsbescheid vom 17. Februar 2017 erwähnt. Wieso wird auch dieser Zuweisungsbescheid den Gartzer Stadtverordneten nicht zur Kenntnis gegeben?
  8. Die Stadt hat ab 2023 eine Höchstgrenze für freiwillige Leistungen einzuhalten. Was bedeutet 2,5 Prozent der Summe der Erträge aus Produktbereich 40 und 41 im Haushaltsjahr 2023? Wie hoch ist denn nun diese Höchstgrenze für freiwillige Leistungen?

Antworten erhielt ich auf diese Fragen nicht.

In der Sitzung am 17.11.2022 war ich für den Amtsdirektor „eine Einzelne, die nicht in der Lage ist, einfache Sachverhalte zu erfassen“.

Die Stadt Gartz geht jedoch sehr weitgehende Bindungen ein, ohne dass den Stadtverordneten die Einzelheiten aus den o.g. Schreiben, Bescheiden, Tabellen usw. bekannt sind. Die mit der Geldzuweisung einhergehenden Bindungen sind für mich nicht vollständig überschaubar. Da es mir nicht möglich ist, mir den erforderlichen Überblick zu verschaffen, habe ich mich bei der Abstimmung über die Geldzuweisung der Stimme enthalten.

Bei der einzigen Sitzung des Gartzer Amtsausschusses im Jahr 2021 schlug ich vor, kein neues Amtsgebäude für 8 Millionen Euro in Gartz zu errichten, sondern die hohe Geldrücklage des Amtshaushaltes abzubauen und das Geld der Stadt und den Gemeinden wieder zurück zu geben, damit sie ihre eigenen Projekte finanzieren können, insbesondere in Gartz die Sanierung der Grundschule und in Casekow den Bau der Kita.

Die Kämmerin antwortete mir auf dieser Sitzung, dass das theoretisch möglich sei, dass das aber niemand möchte.

Per Brief und per Mail fragte ich die Kämmerin im Mai 2022:

“Es wurde eine Sonderfahrt mit einer Dampflok von Berlin nach Stettin ausgeschrieben von der Vergabestelle: Frank Gotzmann , Erfüllungsort: Tantow.

Werden die Kosten dieser Dampflokfahrt von der Gemeinde Tantow getragen oder wird der Amtshaushalt damit belastet? Wenn letzteres der Fall sein sollte, drängt sich die Frage auf, inwieweit die Finanzierung einer Dampflokfahrt amtswichtig ist, während die Finanzierung der Energetischen Sanierung der Grundschule - trotz Amtsrücklagen in Millionenhöhe - nicht als amtswichtig eingeordnet wird.”

Eine Antwort erhielt ich nicht.

Ihre

Inge Reppenhagen

Bild von der Beschlussvorlage Seite 1

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Bild vom Schreiben der Stadt Seite 1

Bild vom Schreiben der Stadt Seite 2

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Bild vom Schreiben des Ministeriums Seite 1

Bild vom Schreiben des Ministeriums Seite 2

Bild vom Schreiben des Ministeriums Seite 3

Bild des Schreibens vom Ministerium Seite 4

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