Verfahrensbeiständin

Als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen, überwiegend im Sorgerecht und bei Umgangsstreitigkeiten. Meine Aufgabe ist es, den Kindern im gerichtlichen Verfahren eine Stimme zu verschaffen. Zur Verfahrensbeiständin werde ich durch das Familiengericht bestellt. Meine Bestellung durch das Familiengericht ist notwendig, wenn die Interessen der Kinder zu den Interessen der gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz stehen. Hierzu versuche ich erst einmal herauszufinden, welche Interessen die Kinder haben und bringe diese in den gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Dafür spreche ich zuerst mit den Kindern, um herausfinden, was die Kinder möchten (subjektiver Wille) und was für jedes Kind auf absehbare Zeit gut ist (objektiver Wille). Die Kinder werden von mir über den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang der gerichtlichen Verfahren informiert. Wenn ich vom Gericht dazu beauftragt wurde, führe ich auch Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder. Als Verfahrensbeiständin erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten und nehme auch an den Gerichtsterminen teil. Mein Ziel ist es, am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Gegenstand des Gerichtsverfahrens mitzuwirken. Gemeinsam mit den anderen am Gerichtsverfahren Beteiligten konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die Lösungen sollen unter Berücksichtigung des geltenden Rechts stets dem Wohl des Kindes dienen. So unterstütze ich das Familiengericht dabei, die durch das Grundgesetz geschützte Position der Kinder zu garantieren.

Amtsgericht in Schwedt/Oder
Amtsgericht in Schwedt/Oder
Von Magatt - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21808630